Am Montag hatte ich wieder einmal
mit der „ONAR“ dem Nationalen Büro für religiöse Angelegenheiten zu tun.
Die Krankenhausbesuche aller
Geistlichen und Freiwilligen aus religiösen Gemeinschaften wurden und werden
neu geregelt. Bisher konnte jeder Patient einfach so besucht werden. Die
katholischen Geistlichen hatten damit bisher kaum Probleme, sie wurden fast
immer zu den Patienten gelassen. Doch Freikirchlern
und Pfingstlern wurde der Weg zu den kranken Gemeindemitgliedern oft versperrt.
Nun vergibt die ONAR von der
Regierung aus für jeden Geistlichen und Freiwilligen aus den verschiedenen
religiösen Gemeinschaften Ausweise, welche zum Besuch berechtigen. Zum Patienten
wird man aber nach dem neuen Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten
nur gelassen, wenn dieser den Wunsch nach dem Besuch des Geistlichen oder eines
Geistlichen seiner religiösen Herkunft ausgedrückt hat. Bei Eingang in das
Krankenhaus wird die religiöse Identität erfasst.
Um diesen Ausweis zu erhalten,
muss mein einen kleinen informativen Einführungskurs besuchen. Dieser hat mich
nachdenklich gestimmt.
Aus der Sicht meiner Erfahrungen
mit Krankenhausseelsorge in Deutschland halte ich den Besuch allein auf ausdrücklichen
Wunsch des Patienten für problematisch.
2007 hatte ich ein Seminar zur
Krankenhausseelsorge gemacht und dabei jede Woche Patienten des
Diakonissenkrankenhaus` in Leipzig besucht, die zumeist nicht nach einem Besuch
gebeten hatten. Meine Erfahrung war gewesen, dass nur wenig Patienten sich
einen seelsorgerlichen Besuch einfordern. Wenn ihnen aber ein Gespräch
angeboten wird, nehmen sie dies oftmals dankbar an. Oftmals merken die
Patienten im Gespräch, wie gut die Zuwendung, das Ohr eines Fremden tut. Überhaupt
denke ich, dass ein Krankenbesuch zum meist bei der Initiative und des Angebots
des Besuchers liegt. Wir hören vom kranken Freund und es selbstverständlich,
dass wir nach dem Rechten schauen und unsere Begleitung und Unterstützung
anbieten. Der Patient braucht Zuwendung. Und nicht immer kann er sie ausdrücken
oder traut sich diese auszudrücken oder kommt auf die Idee sie auszudrücken.
Die Initiative zum Krankenbesuch ist zudem eine der stärksten Ausdrucksformen
christlicher Nächstenliebe, welche die Gottesliebe an den anderen vermittelt.
Doch die Situation in Chile ist
recht komplex. Chile ist offiziell ein laizistischer Staat. Die Tradition, dass
sich kirchliche Vertreter, wie Krankenhausseelsorger in den Krankenhäusern frei
bewegen dürfen gibt es anscheinend nicht. (Darüber werde ich noch mal
nachforschen…) Vermutlich war die Krankenhausseelsorge bisher eher von den
Katholiken bestimmt. Doch mit dem Wachsen der evangelischen Kirchen ist es zu
einer Konkurrenzsituation gekommen, die geregelt werden muss. Ich vermute, dass
man vermeiden will, dass die Krankenhäuser als Missionsfelder genutzt werden.
Und gut, wenn ich als Geistlicher
von der Krankheit eines Gemeindemitglieds erfahre, kann ich den Wunsch nach
einem Besuch auch durch die Angehörigen erfragen oder kann mich in den
Besuchzeiten vorstellen.
Der Kurs war nicht schlecht. Man
erhielt gute Tipps zum Thema Hygiene und Vermeidung von Infektionen. Man wurde
auf die spezielle Situation eines Besuches im Krankenhaus sensibilisiert und
auf bestimmte Regeln aufmerksam gemacht. Außerdem wurde das oben erwähnte neue
Gesetz erklärt und geschildert, wie man nun versucht das Gesetz umzusetzen.
Ich denke der Ausweis ist eine
gute, wenn auch natürlich sehr bürokratische Erfindung, aber er schafft
Gleichheit und hoffentlich auch mehr Sicherheit.
Ich bin gespannt, wann ich meinen
ersten Krankenhausbesuch haben werde.
Liebe Hanna, hat es mit einem Besuch bei Charlotte im Krankenhaus geklappt?
AntwortenLöschenViele Grüße sendet Ulrich Hohle
Liebe Hanna, hat es mit einem Besuch bei Charlotte im Krankenhaus geklappt?
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